Quo vadis, Rechtsstaat?

Die Beantwortung dieser Frage fällt demnächst mit dem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Urteil ist zukunftsweisend und wird Rechtsgeschichte schreiben. Jetzt brauche ich IHRE Hilfe.

Am Ende eines langen Instanzenwegs über fast sieben Jahre wurden mit dem Beschluss des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.August 2018 Fakten geschaffen.

– Raus aus dem Dienst – Raus aus der Pension – Guck, wie Du klarkommst –

Was mir vorgeworfen wird:
∙ Meine damalige Zugehörigkeit und Betätigung in der Regionalpartei PRO NRW ( Juli 2010 bis zu meinem Austritt im Mai 2015) soll laut Urteil ein besonders schweres Dienstvergehen darstellen.

∙ Der Dienstherr und die Allgemeinheit sollen nach 43 Jahren Dienstzeit (ohne Tadel und mit besten Beurteilungen) das in mich gesetzte Vertrauen als Polizeibeamter wegen der „gravierenden Dienstpflichtverletzungen“ vollständig verloren haben.

Somit müsse die Höchststrafe ausgesprochen werden.

Die Folgen sind für mich z.Zt. noch nicht abschätzbar, auf jeden Fall aber schwerwiegend.

Mit dem Verlust meiner Pensionsansprüche geht einher, dass ich eine gesetzliche Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen kann.

Die einzige Lösung ist eine private Krankenversicherung mit enormen Beitragssätzen. Das gleiche gilt für meine Ehefrau. Sie wird mitbestraft.

Der Übergang in den Rentenruhestand ist noch nicht sicher. Sicher ist nur, dass die Rente nur einen Bruchteil der ursprünglichen Pension ausmachen wird.

Die Rolle des Landesamts für Verfassungsschutz

Das Urteil stützt sich auf die Feststellungen des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW:

[…] “dass die im Tatbestand wiedergegebenen Verlautbarungen in der Gesamtschau hinreichend deutliche Zielsetzungen der Partei PRO NRW zum Ausdruck bringen, die von mangelnder Achtung der Menschenwürde bestimmter Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet und deshalb mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar seien“.

Hierzu möchte ich feststellen:

Keine dieser Verlautbarungen wurden im Detail analysiert und einer Einzelfallprüfung unterzogen. Sie waren allesamt nicht geeignet, die verfassungsfeindliche Einstellung oder die Unvereinbarkeit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu belegen. Um dennoch zum gewünschten Ergebnis zu gelangen, argumentierte das Gericht im Sinne einer Gesamtschau, einer Gesamtbetrachtung oder eines Gesamtbildes.

Noch einmal: In keinem einzigen Fall wurde die Menschenwürde bestimmter Bevölkerungsgruppen verletzt oder diese überhaupt in Frage gestellt!

Nach meiner festen Überzeugung ist sachlich vorgetragene und durch Beweisanträge (wurden abgelehnt) untermauerte Kritik zu den Themenfeldern unkontrollierte Zuwanderung in die Sozialsysteme, Parallelgesellschaften, Islam, Hassprediger, überproportionale Kriminalitätsauffälligkeiten bei jugendlichen Intensivtätern mit Migrationshintergrund, Integrationsverweigerung, Muezzinruf in Wohnvierteln, Religionsbehörde DITIB, Erdogan, Ablehnung der Türkei als zukünftiges EU- Land etc., durch die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) vollumfänglich gedeckt.

In den meisten, vorgeworfenen “verfassungsfeindlichen Äußerungen“ ging es immer nur um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam und nicht um einen Angriff auf den einzelnen Moslem. Und in keinem Fall wurde die Menschenwürde tangiert, wurde irgendeiner Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen.

Mit meiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht müssen spezielle Begrifflichkeiten eines fairen Verfahrens, der Befangenheit und gar der Willkür juristisch bewertet werden.

Außerdem:

Wie wirkmächtig ist die staatlich gelenkte Drohung mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz?

Wie und wann dürfen sich Angehörige des öffentlichen Dienstes zukünftig kritisch äußern und welchen nicht verbotenen Parteien dürfen sie angehören? Verhindert der Verfassungsschutz letztendlich Opposition?

Erst wenn diese Fragen in Gänze verfassungsrechtlich geklärt sind, wird eine sachliche, unverkrampfte Debatte zu allen relevanten gesellschaftlichen Themen möglich sein.

 

Ich brauche Ihre Unterstützung  

Der jahrelange, Kräfte zehrende Kampf wird nun mit dem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht enden. Es ist definitiv die letzte und höchste Instanz. Wann entschieden wird, ist ungewiss. Der Weg durch die Instanzen hat nicht nur viel persönliche Kraft und Unterstützung durch meine Familie, meine Freunde, Kollegen und Weggefährten abverlangt.

Es hat auch verdammt viel Geld gekostet. Darüber hinaus stehen etliche tausend Euro an Nachforderungen des Landesamts für Besoldung im Raum, wozu ich ebenfalls einen weiteren Rechtsbeistand zwecks Klärung beauftragt habe.

Ich hoffe auf Ihre Solidarität und auf eine Spende, auch wenn sie klein ist.

Es geht um eine wegweisende Entscheidung, um unser aller Zukunft in einem lebenswerten, schönen Land, welches stolz sein darf auf seine einmalige Verfassung und seine garantierten, individuellen Grundrechte, die es zu bewahren gilt.

Spendenkonto Wolfgang Palm

IBAN: DE75 2004 1111 0227 3472 00      oder über Paypal (anonym möglich)